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   BFH, 17.07.2000 - IX B 57/00   

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https://dejure.org/2000,9943
BFH, 17.07.2000 - IX B 57/00 (https://dejure.org/2000,9943)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2000 - IX B 57/00 (https://dejure.org/2000,9943)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - IX B 57/00 (https://dejure.org/2000,9943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Mietwerts - Zurückverweisung der Sache - Verfahrensfehler - Besteuerung der Lohneinkünfte - Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Besteuerung der Lohneinkünfte verfassungswidrig?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX B 57/00
    Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen darf er insbesondere die besondere Inflationsanfälligkeit dieser Einkunftsart und ihre Bedeutung für die existenzsichernde Versorgung und Altersvorsorge berücksichtigen (Urteil des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C. II. 4. b).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX B 57/00
    Wie bereits das FG zutreffend ausgeführt hat, hat das BVerfG die Besteuerung der Lohneinkünfte im Vergleich zu den übrigen Einkunftsarten nicht beanstandet (Beschluss vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl II 1997, 518).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Hierzu zählen insbesondere (vgl. Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C. II. 4. b; in BVerfGE 96, 1, 5 f.; BFH-Beschluss vom 17. Juli 2000 IX B 57/00, BFH/NV 2000, 1471; Jakob, Gedanken zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Zinsbesteuerung, DStR 1992, 893; kritisch Birk/Kulosa, FR 1999, 433, 441).
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 90/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des §

    Der IX. Senat des BFH hat eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 20 Abs. 4 EStG wiederholt abgelehnt, ohne dessen Verfassungsgemäßheit zu thematisieren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. April 2000 IX B 8/00, BFH/NV 2000, 1095, und vom 17. Juli 2000 IX B 57/00, BFH/NV 2000, 1471).
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